ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Zum Download AGB ALFRED PERTL 2025
ALFRED PERTL MUSIC und Musikduo Alfred & Roman PERTL
c./o. ALFRED PERTL 2100 Korneuburg, Chimanigasse 31
- Gage und Zahlungsmodalitäten:
Die Gage wird für die vereinbarte Zeit berechnet und ist unmittelbar nach Ende der Veranstaltung in bar auszuzahlen. Alternativ kann eine Verrechnung auf Basis einer Honorarnote vereinbart werden. In diesem Fall ist die Gage inner-halb von zwei Wochen per Überweisung zu begleichen.
Die Gage reduziert sich nicht durch Ansprachen oder Darbietungen durch Dritte (z. B. andere Musiker oder Künstler). Die Nutzung unserer technischen Aus-rüstung durch Dritte bedarf unserer ausdrücklichen Zustimmung.
- AKM-Abgaben und behördliche Vorschriften:
Die AKM-Abgaben sind vom Veranstalter zu tragen. Es obliegt dem Ver-anstalter, alle einschlägigen Vorschriften zu Elektrik, Brandschutz sowie be-hördliche Auflagen einzuhalten.
- Ausfallhaftung
Durch den Veranstalter verursachter Ausfall:
Kommt die Veranstaltung aus Gründen, die der Veranstalter zu vertreten hat, nicht zustande, ist die volle vereinbarte Gage als Ausfallhaftung zu leisten.
Durch uns verursachter Ausfall:
Sollte die musikalische Darbietung unsererseits nicht stattfinden können, ver-pflichten wir uns, einen möglichst gleichwertigen Ersatz zu organisieren (zum Normalpreis unserer Auftragsbestätigung). Sollte dies nicht möglich sein, wird eine Ausfallhaftung in Höhe der vereinbarten Gage geleistet.
Ausnahmen:
Keine Haftung besteht in folgenden Fällen:
- Ärztlich attestierte schwere Erkrankung, Verletzung oder Tod eines Band-mitglieds oder eines nahen Familienangehörigen
- Quarantäne
- Unfall oder dessen Folgen während der Anreise oder beim Aufbau der technischen Ausrüstung
- Witterungsbedingte, unzumutbare Unerreichbarkeit des Veranstaltungs-ortes (z. B. Schneefall, Glatteis, Hochwasser)
- Höhere Gewalt (z. B. Unruhen, Krisen, Naturkatastrophen)
- Technische Voraussetzungen und Sicherheitsbestimmungen
Stromversorgung:
Der Veranstalter stellt einen elektrischen Stromanschluss im unmittelbaren Bühnenbereich bereit (Schukosteckdose, 230 Volt, abgesichert mit 16 Ampere). Der Stromkreis muss den österreichischen Vorschriften entsprechen und darf keine weiteren Verbraucher versorgen. Stromaggregate werden nicht akzeptiert. Bei nicht entsprechenden Stromanschlüssen können Schäden an unserer
technischen Ausrüstung entstehen, für welche der Veranstalter haftbar gemacht werden muss.
Wetterschutz:
Bei Veranstaltungen im Freien sorgt der Veranstalter für ausreichenden Schutz der technischen Ausrüstung vor Witterungseinflüssen (insbesondere Regen, Sturm, pralle Sonne). Bei Nichtbeachtung dieser Bestimmung können Schäden an unserer technischen Ausrüstung entstehen, für welche der Veranstalter haft-bar gemacht werden muss.
Bühnenfreigabe:
Die Bühne muss spätestens zwei Stunden vor Veranstaltungsbeginn für den Aufbau der technischen Anlage bereitstehen. Ohne einer gesonderten Verein-barung wird folgende Grundfläche benötigt:
- 4 x 2 Meter (Indoor-Veranstaltungen)
- 6 x 3 Meter (Open-Air- oder Zeltveranstaltungen)
Parkplatz:
Ein PKW-Parkplatz in unmittelbarer Nähe des Auftrittsortes ist vom Ver-anstalter bereitzustellen.
Unterbrechung oder Abbruch der Darbietung:
Sollte die Sicherheit der Musiker oder der technischen Ausrüstung nicht ge-währleistet sein (z. B. durch Tumulte oder randalierende Personen), wird die Darbietung unterbrochen oder abgebrochen. Stehzeiten oder ein Abbruch entbinden den Veranstalter nicht von der Zahlung der vereinbarten Gage. Bei Abbrüchen durch Witterungseinflüsse wird ebenfalls die volle vereinbarte Gage fällig.
- Haftung bei Beschädigungen
Für Schäden an unserer technischen Ausrüstung, die durch bandfremde Per-sonen am Veranstaltungsort entstehen, haftet der Veranstalter bzw. der Auf-traggeber.
- Foto- und Videoaufnahmen
Das Fotografieren für nicht-kommerzielle Zwecke des Veranstalters sowie für Pressezwecke ist gestattet. Filmaufnahmen, die die Musiker zeigen, dürfen nur mit vorheriger Zustimmung veröffentlicht werden. Eine gewerbliche Nutzung von Bild-, Ton- oder Videoaufnahmen der Darbietung ist ohne schriftliche Zustimmung untersagt.
Alfred Pertl und das Musikerduo Alfred und Roman Pertl behalten sich das Recht vor, bei öffentlichen sowie privaten Veranstaltungen vor dem Veranstaltungsbeginn Fotos (z. B. von der Bühne oder dem aufgebauten Equipment) für eigene Werbezwecke (z. B. Social Media, Homepage) zu machen und zu veröffentlichen. Diese Aufnahmen enthalten keine erkennbaren Personen und erfolgen ohne Angabe von Veranstaltungszeit oder konkretem Ort, sofern es sich um eine nicht öffentliche Veranstaltung handelt. Falls der Veranstalter nicht wünscht, dass solche Fotos veröffentlicht werden, ist dies im Vorfeld der Veranstaltung ausdrücklich bekanntzugeben.
Nach der Veranstaltung dürfen Fotos, die gemeinsam mit dem Veranstalter oder dessen Vertretern aufgenommen wurden (z. B. Gruppenfotos), mit deren ausdrücklicher Zustimmung ebenfalls für eigene Werbezwecke verwendet werden.
- Gerichtsstand
Der Gerichtsstand ist Korneuburg.
Stand: 1. Juni 2025