ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
ALFRED PERTL MUSIC und Musikduo Alfred & Roman PERTL
c./o. ALFRED PERTL 2100 Korneuburg, Chimanigasse 31
1. Gage und Zahlungsmodalitäten:
Die Gage wird für die vereinbarte Zeit berechnet und ist unmittelbar nach Ende der Veranstaltung in bar auszuzahlen. Alternativ kann eine Verrechnung auf Basis einer Honorarnote vereinbart werden. In diesem Fall ist die Gage innerhalb von zwei Wochen per Überweisung zu begleichen.
Die Gage reduziert sich nicht durch Ansprachen oder Darbietungen durch Dritte (z. B. andere Musiker oder Künstler). Die Nutzung unserer technischen Ausrüstung durch Dritte bedarf unserer ausdrücklichen Zustimmung.
2. AKM-Abgaben und behördliche Vorschriften:
Die AKM-Abgaben sind vom Veranstalter zu tragen. Es obliegt dem Veranstalter, alle einschlägigen Vorschriften zu Elektrik, Brandschutz sowie behördliche Auflagen einzuhalten.
3. Ausfallhaftung
Durch den Veranstalter verursachter Ausfall:
Kommt die Veranstaltung aus Gründen, die der Veranstalter zu vertreten hat, nicht zustande, ist die volle vereinbarte Gage als Ausfallhaftung zu leisten.
Durch uns verursachter Ausfall:
Sollte die musikalische Darbietung unsererseits nicht stattfinden können, verpflichten wir uns, einen möglichst gleichwertigen Ersatz zu organisieren (zum Normalpreis unserer Auftragsbestätigung). Sollte dies nicht möglich sein, wird eine Ausfallhaftung in Höhe der vereinbarten Gage geleistet.
Ausnahmen:
Keine Haftung besteht in folgenden Fällen:
Ärztlich attestierte schwere Erkrankung oder Verletzung eines Bandmitglieds oder eines nahen Familienangehörigen
Quarantäne
Unfall oder dessen Folgen während der Anreise oder beim Aufbau der technischen Ausrüstung
Witterungsbedingte, unzumutbare Unerreichbarkeit des Veranstaltungsortes (z. B. Schneefall, Glatteis, Hochwasser)
Höhere Gewalt (z. B. Unruhen, Krisen, Naturkatastrophen)
4. Technische Voraussetzungen und Sicherheitsbestimmungen
Stromversorgung:
Der Veranstalter stellt einen elektrischen Stromanschluss im unmittelbaren Bühnenbereich bereit (Schukosteckdose, 230 Volt, abgesichert mit 16 Ampere). Der Stromkreis muss den österreichischen Vorschriften entsprechen und darf keine weiteren Verbraucher versorgen. Stromaggregate werden nicht akzeptiert. Bei nicht entsprechenden Stromanschlüssen können Schäden an unserer technischen Ausrüstung entstehen, für welche der Veranstalter haftbar gemacht werden muss.
Wetterschutz:
Bei Veranstaltungen im Freien sorgt der Veranstalter für ausreichenden Schutz der technischen Ausrüstung vor Witterungseinflüssen (insbesondere Regen, Sturm, pralle Sonne).
Bühnenfreigabe:
Die Bühne muss spätestens zwei Stunden vor Veranstaltungsbeginn für den Aufbau der technischen Anlage bereitstehen. Ohne einer gesonderten Vereinbarung wird folgende Grundfläche benötigt:
4 x 2 Meter (Indoor-Veranstaltungen)
6 x 3 Meter (Open-Air- oder Zeltveranstaltungen)
Parkplatz:
Ein PKW-Parkplatz in unmittelbarer Nähe des Auftrittsortes ist vom Veranstalter bereitzustellen.
Unterbrechung oder Abbruch der Darbietung:
Sollte die Sicherheit der Musiker oder der technischen Ausrüstung nicht gewährleistet sein (z. B. durch Tumulte oder randalierende Personen), wird die Darbietung unterbrochen oder abgebrochen. Stehzeiten oder ein Abbruch entbinden den Veranstalter nicht von der Zahlung der vereinbarten Gage.
5. Haftung bei Beschädigungen
Für Schäden an unserer technischen Ausrüstung, die durch bandfremde Per-sonen am Veranstaltungsort entstehen, haftet der Veranstalter bzw. der Auftraggeber.
6. Gerichtsstand
Der Gerichtsstand ist Korneuburg.
Stand: 1. Jänner 2025